
Einbruchdiebstahl
Einbruchdiebstahl ist eine Straftat, bei der ein Einbruch in ein besonders gesichertes Objekt begangen, und fremdes Eigentum entwendet wird. In Deutschland werden für solche Delikte Freiheitsstrafen je nach Schwere der Tat von unterschiedlicher Dauer verhängt.
Online Lexikon Definition zum Fachbegriff: Einbruchdiebstahl
Übersetzung / Translation Fachbegriff: Deutsch: Einbruchdiebstahl || engl: housebreaking
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Tel. (Hamburg - Umland): 04122/ 985 661 Schlüsselbegriffe: Einbruchdiebstahl, Freiheitsstrafen, Tat, Delikte, Objekt, Straftat, Einbruch, Eigentum
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